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Nachweis der 60 Tage Nichtrückkehr zum Wohnort

DBA Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland

Diese Seite gibt Ihnen keine Steuerberatung. Für steuerberatende Tätigkeiten müssen geeignete Personen oder Institutionen beauftragt werden. Hier werden lediglich allgemein zugängliche Informationen offen gelegt. Irgendwelche Garantien können nicht gegeben werden. Wird festgestellt, dass der Arbeitnehmer, wie im DBA beschrieben, an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren konnte, ist dies mit dem Formular Gre-3 zu bescheinigen. Die Formulargarnitur Gre-3 ist jeweils spätestens am Ende eines Kalenderjahres unaufgefordert dem Kantonalen Steueramt, Abt. Quellensteuern, zuzustellen. Diese Bescheinigung wird zwecks Kontrolle und Überprüfung der Besteuerung vom Kantonalen Steueramt visiert und dem Arbeitgeber zurückgeschickt. Der Arbeitgeber hat die Bescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen, damit dieser beim zuständigen deutschen Finanzamt die Freistellung der betreffenden Erwerbseinkünfte geltend machen kann.

Die Arbeitnehmer, deren Einkommen im betreffenden Jahr nur um die fixe Steuer von 4,5 % gekürzt worden ist, erhalten eine durch das Kantonale Steueramt gemäss Quellensteuertarif berechnete Steuernachforderung. Diese wird direkt dem Arbeitnehmer geschickt. Doch im Einverständnis und nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Nachtragsabrechnung an den Arbeitgeber erfolgen.

Für die Berechnung der Nachforderung durch das Kantonale Steueramt hat der Arbeitgeber folgende Angaben bzw. Unterlagen vorzulegen: Lohnausweis für das betreffende Kalenderjahr, Zivilstand des Arbeitnehmers, Anzahl der Kinder, für die ein Abzug gewährt werden kann, Angaben zur Erwerbstätigkeit des Ehepartners in der Schweiz, Höhe der bereits mit dem Satz von 4,5 % abgezogenen Quellensteuern.

Höhe der Quellensteuer bei Besteuerung in der Schweiz nach DBA Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland

Hier kann nur ganz grob die Höhe der Steuerbelastung modellmässig eingeschätzt werden, um die Grössenordnung der Unterschiede aufzuzeigen. Eine Gewähr für diese Angaben wird nicht gegeben. Jeder Steuervorgang ist sehr individuell. Weiter treten kantonale Unterschiede auf. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt oder die kantonale Steuerverwaltung nach Details. Tendenz: Besonders geschiedene Grenzgänger, die in der BRD wie "ledig" einzustufen sind, können von der Besteuerung in der Schweiz ganz erheblich profitieren.

Schätzung

Voraussichtliche Nichtrückkehr

Ist für den Arbeitgeber voraussehbar, dass der Arbeitnehmer während mehr als 60 Tagen pro Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren wird, kann er von der ersten Lohnzahlung an die Steuer nach dem Quellensteuertarif der Schweiz erheben, der von Kanton zu Kanton verschieden ist. Das entspricht dem DBA Schweiz (Doppelbesteuerungsabkommen).

Nichtrückkehr an den deutschen Wohnsitz - Berechnung der Tage

Als Nichtrückkehrtage gehen nur Arbeitstage ein, die im persönlichen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vereinbart sind. Samstage, Sonn- und Feiertage können daher nur in Ausnahmefällen zu den massgeblichen Arbeitstagen zählen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausdrücklich anordnet und hieran anknüpfend entweder einen Freizeitausgleich oder eine zusätzliche Bezahlung dafür gewährt. Bei mehrtägigen Geschäftsreisen werden alle Wochenend- und Feiertage, für die der Arbeitgeber die Reisekosten trägt, als Nichtrückkehrtage angesehen.

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