Besteuerung Pensionen und Renten

Pensions Besteuerung von Pensionskassen

Rente Pension Steuer

Pension Steuer In Bezug auf die Höhe der Altersversorgung sind Sie als Grenzgänger mit einer Schweizer Pensionskasse deutlich besser gestellt, als in der Rentenversicherung der BRD. Die Rente in der BRD ist sicher! Ja, aber auf niedrigem Niveau!

Lesen Sie was der Stern schon am 13.03.2006 dazu geschrieben hat. Und fragen Sie sich, was schon eingetroffen ist und was noch kommen mag.

Die Altersrenten in der BRD werden nicht nur niedriger ausfallen. Sie müssen zudem auch noch versteuert werden. Diese Seite, ursprüngliche Quelle Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, zeigt, was uns allen, was uns mit dem Alterseinkünftegesetz in der BRD noch bevor steht. Lesen Sie das Alterseinkünftegesetz und verstehen Sie die Rentenbesteuerung etwas besser.



Weniger Rente bei steigender Besteuerung. Sie müssen selbst vorsorgen, wenn Sie im Alter nicht verarmen wollen. Seien Sie schlau und treten Sie einer Schweizer Pensionskasse bei, wenn Sie die Gelegenheit haben. Falls Sie keiner Schweizer Pensionskasse beitreten können, so gibt es noch die private Vorsorge durch eine Riester-Rente, die sich in vielen Fällen leider als Geld-Geschenk für Finanzinstitute und Flop für die Versicherten erwiesen hat. Oder eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, deren Rendite heute, in Zeiten von fast Null Zinsen, auch keine rechte Freude mehr macht. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Grenzgänger, unter Mitwirkung des Schweizer Arbeitgebers, eine nach deutschem Recht steuerbegünstigte Direktversicherung abschliessen können. Die Direktversicherung für Grenzgänger bietet steuerliche Vorteile, ist aber nicht ganz mit jener für Arbeitnehmer in Deutschland vergleichbar, weil der Grenzgänger auf seine Beiträge bereits Sozialabgaben bezahlt hat und auf die späteren Bezüge neben Einkommenssteuern möglicherweise weitere Sozialleistungen zu entrichten hat. Die einbezahlten Beiträge mindern aber in voller Höhe das steuerbare Bruttoeinkommen des Grenzgängers. Doch wer eine Altersversorgung in der Höhe von rund 70% des früheren Nettos haben will, dem werden die steuerbegünstigten Beträge einer Direktversicherung sicher nicht ausreichen. Da muss eine zusätzliche Alterssicherung erwogen werden.



Pensions-Besteuerung bei ehemaligen Grenzgängern

Die Besteuerung von Renten und Pensionen ist im Alterseinkommensgesetz geregelt. Für Grenzgänger, die in eine Schweizer Pensionskasse einzahlen, gilt das Alterseinkommensgesetz wie für alle anderen auch. Doch wer als Grenzgänger schon seit vielen Jahren eingezahlt hat, kann sich auf einen Sonderfall berufen. Das sollte aber keinesfalls ohne die Begleitung eines erfahrenen Steuerberaters eingefordert werden. Es geht dabei um die Bewertung der Einzahlungen in die Schweizer Pensionskasse vor 2005. Falls korrekt beantragt, kann die Anwendung zu einer dauerhaft geringeren Steuer Belastung der Zahlung aus der Schweizer Pensionskasse führen.

Zeigen Sie die folgenden Dokumente Ihrem Steuerberater. Die Grundlagen sind ein Schreiben der OFD Karlsruhe 19.09.2005 an die Finanzämter und es betrifft die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten; hier Schweizer Pensionskassen. Ausgeführt wird das Ganze durch das BMF 24.02.2005 BStBl 2005. Darin ist alles für Grenzgänger geregelt. Was das im Einzelfall ausmacht, können Ihnen die steuerberatenden Berufe ermitteln. Dabei sind die Grenzgänger deutlich schlechter gestellt als früher, als die Pensionskassen steuerlich wie kapitalbildende Lebensversicherungen behandelt wurden. Gegen die heutige Sicht der Finanzverwaltung laufen zahlreiche Musterverfahren vor den Finanzgerichten. Dieser Kampf ist noch nicht entschieden.



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