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Besteuerung von Renten und PensionenAltereinkommensgesetz AlterseinkünftegesetzIn Bezug auf die Höhe der Altersversorgung sind Sie als Grenzgänger mit einer Schweizer Pensionskasse deutlich besser gestellt worden, als
in der Rentenversicherung der BRD. Die Rente in der BRD ist sicher! Ja, aber auf sehr niedrigem Niveau.
Lesen Sie was der Stern am 13.03.2006 dazu geschrieben hat.
Die Altersrenten in der BRD werden nicht nur niedrig ausfallen. Sie müssen zudem auch noch versteuert werden.
Diese Seite, ursprüngliche Quelle Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, zeigt, was uns allen
mit dem Alterseinkünftegesetz in der BRD noch bevor steht. Lesen Sie das
Alterseinkünftegesetz und verstehen Sie die Rentenbesteuerung im Detail.
Besteuerung Pensionskassen ZahlungenPensions Besteuerung bei ehemaligen GrenzgängernDie Besteuerung von Renten und Pensioen ist im Alterseinkommensgesetz geregelt. Für Grenzgänger, die in eine Schweizer Pensionskasse einzahlen, gilt das Alterseinkommensgesetz wie für alle anderen auch. Doch wer als Grenzgänger schon seit vielen Jahren einzahlt, kann sich auf einen Sonderfall berufen. Das sollte aber keinesfalls ohne die Begleitung eines erfahrenen Steuerberaters eingefordert werden. Es geht dabei um die Bewertung der Einzahlungen in die Schweizer Pensionskasse vor 2005. Falls korrekt beantragt, kann die Anwendung zu einer dauerhaft geringeren Steuer Belastung der Zahlung aus der Schweizer Pensionskasse führen.Zeigen Sie die folgenden Dokumente Ihrem Steuerberater. Die Grundlagen sind ein Schreiben der OFD Karlsruhe 19.09.2005 an die Finanzämter und es betrifft die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten; hier Schweizer Pensionskassen. Ausgeführt wird das Ganze durch das BMF 24.02.2005 BStBl 2005. Darin ist alles für Grenzgänger geregelt. Was das im Einzelfall ausmacht, können die steuerberatenden Berufe ermitteln. Dabei sind die Grenzgänger deutlich schlechter gestellt als früher, als die Pensionskassen steuerlich wie kapitalbildende Lebensversicherungen behandelt wurden. Gegen die heutige Sicht der Finanzverwaltung laufen zahlreiche Musterverfahren vor den Finanzgerichten. Dieser Kampf ist noch lange nicht entschieden. |
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